Firmengründung in Zug

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Sie überlegen sich ein Unternehmen zu gründen? Wir gratulieren Ihnen zu diesem Schritt! Es ist wichtig, sich vor der Unternehmensgründung über grundsätzliche Fragen einige Gedanken zu machen.
Für viele Personen ist die Gründung einer Firma eine mit Emotionen und Enthusiasmus verbundene Angelegenheit. Aber gerade bei einer Gründung einer neuen Unternehmung ist "Achtung, fertig los" der falsche Ansatz. Speziell am Anfang gibt es nämlich einige bürokratische Hürden zu überwinden, bevor es richtig los gehen kann. Aus diesem Grund ist eine saubere und vor allem frühzeitige Planung sehr wichtig.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Rechtsformen und der administrativen Aufgaben, die auf einen Neu-Unternehmer zukommen.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Rechtsformen unterschieden:
Wir konzentrieren uns in diesem Artikel auf die Kapitalgesellschaften. Zu diesen gehört die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Bei der Aktiengesellschaft muss das Aktienkapital mindestens CHF 100'000 aufweisen. Bei Aktiengesellschaften, welche nicht an der Börse kotiert sind, wird das Aktienkapital in Namensaktien aufgeteilt. Ab 1. Januar 2023 muss der Nominalwert der Aktien lediglich grösser als null sein. Bei der Gründung ist auf jede Aktie mindestens 20 % des Nennwertes zu leisten, insgesamt aber mindestens 50’000 Franken. Eine AG kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Bei natürlichen Personen spielt es aus gesellschaftsrechtlicher Sicht keine Rolle, ob die Ausländer oder Schweizer sind. Falls einer oder mehrere Gründungsaktionäre ausländische Gesellschaften sind, kann eine Gründung hingegen komplizierter werden. Die Gesellschaft muss in der Schweiz handlungsfähig sein. Dies bedeutet, dass mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates vertreten sein muss, welcher den Wohnsitz in der Schweiz und eine Einzelunterschrift besitzt.
Wie eine Aktiengesellschaft, verfügt eine GmbH über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Auch für die Gründung der GmbH ist nur eine Person nötig. Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, dies kann ein Gesellschafter oder ein Direktor sein. Das Stammkapital von 20’000 Franken muss voll liberiert werden. Für das Stammkapital besteht keine gesetzliche Obergrenze. Ab dem 1. Januar 2021 muss der Mindestnennwert der Stammanteile lediglich grösser als null sein.
Die Unterschiede zur AG liegen vor allem dabei, dass die Gesellschafter (GmbH) sich im Gegensatz zu den Aktionären (AG) nicht bloss finanziell beteiligen, sondern meist auch an der Geschäftsführung mitwirken möchten, und enger mit der Gesellschaft in Verbindung stehen. Die Gesellschafter unterstehen der Treuepflicht und je nach Statuten auch dem Konkurrenzverbot.
Grundsätzlich kann man den Namen der Gesellschaft frei wählen. Der Name muss sich jedoch von bereits eingetragenen Firmen deutlich unterschieden, darf keine Täuschung verursachen und keinen öffentlichen Interessen zuwiderlaufen. Es kann sich um ein Phantasiename oder ein Name mit Sachbezeichnung handeln. Der Zusatz "AG" bzw. "GmbH" muss bei jedem Firmennamen beigefügt werden.
Empfehlung von uns:
Zur Gründung einer AG oder einer GmbH ist ein Errichtungsakt durch einen Notar öffentlich zu beurkunden. Folgende Unterlagen sind beim Errichtungsakt dem Notar vorzulegen:
Nach dem Gründungsakt ist die Gesellschaft beim Handelsregisteramt Zug zur Eintragung anzumelden. Bei der Anmeldung sind der Gründungsvertrag und oben erwähnte Belege im Original beizulegen. Sobald der Bank der Auszug aus dem Handelsregisteramt vorgelegt wird, steht das einbezahlte Aktien- bzw. Stammkapital der Gesellschaft zur freien Verfügung.
Für die Erstellung der Gründungsunterlagen muss man mit ein bis fünf Tagen rechnen. Die Eintragung in das Handelsregister sollte innerhalb von drei bis sieben Tagen erfolgt sein.
Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet. Mit ihr werden Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage des Unternehmens notwendig sind, erfasst.
Von Gesetzes wegen wird für die Bilanz und die Erfolgsrechnung eine bestimmte minimale Gliederung verlangt. Bei der Erstellung von Bilanz und Erfolgsrechnung sind gesetzliche Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze einer ordnungsgemässen Rechnungslegung zu beachten (Vollständigkeit, Klarheit, Wesentlichkeit, Vorsicht, Stetigkeit, etc.). Die Vermögens- und Ertragslage sollen möglichst zuverlässig beurteilt werden können. Die gesetzlichen Bewertungsregeln lassen die Bildung von sogenannten stillen Reserven auch unter dem neuen Rechnungslegungsrecht zu.
Der grösste Pluspunkt einer Firmengründung im Kanton Zug ist sicher der steuerliche Aspekt. Zug bietet einer der tiefsten Gewinn- und Kapitalsteuersätze der Schweiz. Die Steuerbelastung in der Stadt Zug für die Gewinnsteuer beträgt 11.9% bzw. für die Kapitalsteuern 0.07%. In den genannten Steuersätzen sind die Bundes-, Kantons und Gemeindesteuern inbegriffen.
Dies ist aber bei weitem nicht der einzige steuerliche Vorteil im Kanton Zug. Es ist schweizweit bekannt, dass die Kantonale Steuerverwaltung Zug ihre Steuerzahler gut behandelt. Gemäss einem Artikel der Bilanz vor einigen Jahren wird die Steuerverwaltung des Kanton Zug so beschrieben: "In Zug ist der Steuerzahler uneingeschränkt König. Er liefert nicht nur, wie man weiss, spürbar weniger Geld an den Fiskus ab; er wird auch auf Händen getragen. Bei nicht weniger als sechs von acht Indikatoren schwingt das schweizerische Steuerparadies par excellence obenauf. Die Zuger Steuerbehörden arbeiten am effizientesten, sind am besten motiviert und erweisen sich als am kundenfreundlichsten."
Somit punktet der Kanton Zug nicht nur bei den hard facts (Steuersätze), sondern kann auch mit seinen soft facts (wirtschaftsfreundliche und dienstleistungsorientierte Steuerbehörde) überzeugen.
Sicherstellung Wahl der passenden Unternehmensform
Vereinfachung Ihres Gründungsprozesses
Hilfestellung auch bei komplexer Gründung
Stärkung der Digitalisierung Ihrer Firma
Rechtlich korrekte Abbildung Ihrer Gründung
Unterstützung beim Start Ihres neuen Unternehmens
Die Firmengründung ist der Start für Ihr unternehmerisches Abenteuer. Sie muss sachlich und fachlich korrekt gemacht sein, damit Ihr Unternehmen unmittelbar danach Fahrt aufnehmen kann. Wir gründen neue Unternehmungen mit Freude, weil diese die wirtschaftliche Zukunft der Schweiz und der Welt sind. Setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung. Wir sind von Anfang an für Sie da!