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Firmengründung: Vermeiden Sie diese sechs Fehler

Holger Wanke
18.10.2021
Bei der Gründung einer Firma lohnt es sich, sich im Voraus über verschiedene Aspekte Gedanken zu machen. Nur so können elementare Fehler umgangen werden, deren Korrektur später zu unnötigem Aufwand und Kosten führt.

Es gilt gut zu überlegen, wo sich bei der Gründung sinnvoll Geld sparen lässt und wo kurzfristige Ersparnisse langfristig zu unerwünschtem Anpassungsdruck oder gar doppelter Arbeit führen können. Das sind die sechs häufigsten Fehler bei der Firmengründung:

Zu Beginn (am falschen Ort) Geld sparen?

Gewissen Anbieter locken damit, dass man zu Beginn das Geld für den Handelsregistereintrag sparen kann. Eine verlockende Versuchung, weil beim Start die Ressourcen meist knapp sind. Allerdings ist der Betrag von rund 300 Franken für den Eintrag eher bescheiden. Gerade auch, wenn man bedenkt, wie viel Vertrauensverlust bei einem potenziellen Neukunden entsteht, wenn er die Firma im Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch) sucht, diese dort aber nicht existiert. Neukunden machen das oft, um schnell die zentralen Fakten über das Unternehmen (Zweck, Inhaber, Domizil etc.) herauszufinden und negative Begegnungen auszuschliessen. Existiert dann das Unternehmen (vermeintlich) nicht, weil nicht eingetragen, sind die Bemühungen der Kundenwerbung für die Katz und verpuffen erfolglos. Deshalb sollte man sich zuerst einmal fragen:

Welcher Firmentyp passt zu meiner Geschäftsidee und Strategie?

Auch bei der Firmengründung steht Nachhaltigkeit an erster Stelle. Klar ist eine Einzelfirma am schnellsten und am günstigsten gegründet, aber passt sie auch wirklich zur Geschäftsidee? Sobald die Geschäftsidee grössere Risiken beinhaltet – zum Beispiel fixe Personalkosten, Warenlager aufbauen etc. – lohnt es sich zu überlegen, welche Gesellschaftsform auf die Dauer Sinn macht. In den allermeisten Fällen macht eine juristische Person (AG oder GmbH) am meisten Sinn, da dann das Risiko und die Existenz der Firma in einem Gefäss untergebracht und das persönlich-private Risiko davon getrennt sind. Es lohnt sich nicht, zuerst günstig eine Einzelfirma zu gründen und diese dann in eine andere Gesellschaftsform zu überführen. Das braucht dann nämlich umfassende und entsprechend teure Fachkenntnisse. Sobald man über die Gesellschaftsform Klarheit gewonnen hat, kann man die nächste wichtige Frage angehen:

Wie soll meine Firma heissen und ist der Firmenname noch verfügbar?

Wir stellen oft fest, dass Logo und Corporate Identity bereits vor der Namensabklärung entwickelt werden. Es ist verlockend, bereits vor der Gründung Name, Logo und die CI zu kennen. Das ist aber der verkehrte Weg. Zuerst muss sichergestellt werden, dass die gewünschte Firmenbezeichnung firmen- und markenrechtlich verfügbar und keinem anderen Firmennamen zu ähnlich ist. Dafür benötigt es eine Namensanfrage bei den Handelsregisterämtern. Tut man das nicht, besteht ein grosses Risiko, dass man diese Arbeit (und allenfalls auch die damit verbundenen Kosten) doppelt macht und hat.

Soll ich Pensionskassengelder zur Finanzierung der Selbständigkeit einsetzen?

Oftmals sind die Pensionskassengelder zu Beginn der Selbständigkeit eine wichtige Finanzierungsquelle. Diese können aber nur bei der Gründung einer Einzelfirma angezapft werden. Um an die einbezahlten Pensionskassengelder heranzukommen, muss die Selbständigkeit von der AHV und der SUVA anerkannt werden. Dazu benötigt es eine sogenannte Selbständigkeitserklärung. Diese erhält nur, wer folgendes nachweisen kann:

  • Zukünftige Rechnungsstellung an mehrere Kunden
  • Unternehmerisches Risiko wird voll selbst getragen
  • Unternehmen ist nicht von einzelnen Kunden abhängig und ist somit «quasi selbstständig»

Es lohnt sich deshalb im Voraus abzuklären, ob die Selbständigkeit auch Chancen auf Anerkennung hat, damit man bei einer geplanten Finanzierung über PK-Gelder keine unliebsamen Überraschungen erlebt.

Zu Beginn keine Mehrwertsteuer abrechnen – ist das clever?

Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt erst bei CHF 100'000 Umsatz. Man könnte sich also die 7.7% bis zu diesem Umsatz am Anfang sparen. Das sollte man sich aber wirklich gut überlegen. Keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung deutet auf ein sehr kleines Unternehmen hin, was sich oft nachteilig auf die Geschäftsaktivität auswirkt. Zudem fallen in vielen Fällen gerade zu Beginn der Geschäftstätigkeit hohe Investitionen an, welche mit MWST belastet sind. So kann ausgerechnet zu Beginn die in den Investitionen enthaltene MWST nicht zurückgefordert werden. Deshalb ist es oft ein Fehler, sich nicht von Anfang an freiwillig bei der MWST anzumelden und mit der effektiven Methode, welche die volle Rückerstattung der Vorsteuern garantiert, abzurechnen.

Weniger Sozialleistungen dank einer Einzelfirma?

Das stimmt zwar im Allgemeinen, da insbesondere die 2. Säule der Altersvorsorge für Selbstständigerwerbende nicht Pflicht ist. Aber Achtung, damit entfallen nicht nur die Beiträge, sondern auch die dazugehörige Absicherung. Für Selbstständigerwerbende die verheiratet sind oder Familie haben, kann das entscheidende Konsequenzen bezüglich Vorsorge und Absicherung haben. In diesem Bereich ist eine professionelle Beratung besonders wichtig, um das «ganze Bild» aller Vor- und Nachteile zu sehen. So kann im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen die Absicherung des Ehepartners oder der Familie sichergestellt werden.

Fazit

Bei der Gründung einer Firma sind nicht nur die Kostenaspekte zu berücksichtigen. Alle Vor- und Nachteile, sowie insbesondere auch die langfristigen Ziele und die Strategie des Gründers, müssen in den in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die entsprechend richtige Unternehmung gegründet wird und langfristig Kosten gespart werden können.