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Krypto-Steuern auf Bitcoin & Co. für das Jahr 2024

John Sulger Büel
10.01.2025

Wir sind für Sie da.

John Sulger Büel
Wir zeigen Ihnen auf, was Sie bei der Deklaration Ihrer Kryptowährung wie Bitcoin & Co. in der Steuererklärung 2024 beachten müssen.

Besitzen Sie Kryptowährung? Dann müssen Sie Ihre digitalen "Coins" in der Steuererklärung als steuerbares Vermögen deklarieren. Dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV in der Kursliste "Kryptowährungen" auch die Jahreskurse von den gängigsten Kryptowährungen veröffentlicht.

Jahresendkurse per 31.12.2024 in CHF

Die Jahresendkurse werden jeweils per Jahresende zu einem Durchschnittswert verschiedener Handelsplattformen und Preisen berechnet und gelten für die kantonalen Steuerbehörden für die Veranlagung.
 

Kryptowährung Kurs am 31.12.2024 (CHF)
BTC Bitcoin 85'926.486363
BCH Bitcoin Cash 406.351743
ETH Ethereum 3'083.556280
LTC Litecoin 94.404307
SOL Solana 179.620701
USDC 0.906168
USDT US Dollar Tether 0.905075
XRP Ripple 1.915808
Kryptowährung Kurs am 31.12.2023 (CHF)
BTC Bitcoin 35'541.630896
BCH Bitcoin Cash 219.587313
ETH Ethereum 1'948.008419
LTC Litecoin 63.513972
XRP Ripple 0.524777

Die Tücken der Kryptowährung und die Auswirkungen auf die Steuererklärung

Deklaration in der Steuererklärung

  • Aufzuführen im Formular "Wertschriften- und Guthabenverzeichnis".
  • Deklaration durch Auswertung der Jahresendbestände im Wallet.

Vermögenssteuer

  • "Offizieller" Kurswert durch Eidg. Steuerverwaltung und falls dieser nicht ermittelt wird, zum Jahresendkurs der Handelsplattform.
  • Bei fehlendem Kurswert: Deklaration zum ursprünglichen Kaufpreis in Franken.

Einkommenssteuer

  • Lohnzahlungen in Kryptowährungen als steuerbares Erwerbseinkommen.
  • Erträge durch Staking, Validator usw. als steuerbare Vermögenserträge.
  • Selbstständige: Gewinne aus Handel mit Kryptowährungen sind als Einkommen aus Haupt-/Nebenerwerb zu deklarieren.
  • Mining und vereinnahmte Transaktionsgebühren führen ebenfalls zu steuerbarem Einkommen.

Gewerbsmässiger Handel mit Kryptowährungen

  • Gewinne steuerbar, Verluste steuerlich abzugsfähig.
  • Anwendung der Kriterien aus ESTV-Kreisschreiben Nr. 36.

Steuerrechnung direkt mit Kryptowährung begleichen

Seit 2021 kann die Steuerschuld im Kanton Zug ganz einfach mit Kryptowährung beglichen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Blog-Post "Begleichen Sie Ihre Steuerrechnung mit Kryptowährung".

Benötigen Sie Unterstützung bei der Deklaration Ihrer Kryptowährung?

Besitzen Sie Kryptowährung, sind sich aber bei der Deklaration unsicher? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Steuerberatung hilft Ihnen gerne weiter.