Support

Kontakt

Wir sind für Sie da.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr

Fernsupport durch Caminada:

TeamViewer Teamviewer
Kontaktformular

Pensionierung: Diese Möglichkeiten haben Sie

Roger Osterwalder
14.07.2021

Wir sind für Sie da.

Roger Osterwalder
Fabio Iovoli
John Sulger Büel
Das Parlament hat im Juni 2021 beschlossen, das Rentenalter bei Frauen auf 65 zu erhöhen und somit demjenigen der Männer anzugleichen. Grund genug, die vier Pensionierungsmöglichkeiten der Schweiz kurz vorzustellen.

Die Pensionierung ist ein Meilenstein im Berufsleben und soll vorausschauend und umfassend geplant werden. Sie haben neben der Pensionierung beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters auch die Möglichkeit einer Frühpensionierung oder einer aufgeschobenen Pensionierung. Ebenfalls möglich ist eine gestaffelte Teilpensionierung. Jedes dieser Modelle hat nicht nur persönliche, sondern auch finanzielle und steuerliche Auswirkungen.

Ordentliche Pensionierung

Sie können die ordentliche Pensionierung antreten, sobald sie das AHV-Alter erreicht haben. Bei Männern ist dies wie bis anhin beim Erreichen des 65 Altersjahres der Fall. Das Parlament hat im Juni 2021 der Erhöhung des Rentenalters von Frauen um ein Jahr zugestimmt.

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters. Falls Sie sich ordentlich pensionieren lassen wollen, müssen Sie das Arbeitsverhältnis kündigen oder eine vertragliche Vereinbarung erstellen. Melden Sie, bzw. ihr Arbeitgeber, den Bezug der AHV-Rente drei bis sechs Monate vor Antritt der Pensionierung bei den AHV-Ausgleichskassen an. Die Vollrente beträgt 2021 minimal 1'195 und maximal 2'390 Franken. Ehepaare dürfen zusammen nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende beziehen. Aktuell sind das max. 3'585 Franken pro Monat.

Vorteile ordentliche Pensionierung

  • Sichere Planung
  • Geringer administrativer Aufwand
  • Keine Kürzungen der Rente – abgesehen von möglichen vorherigen Lücken

Nachteile ordentliche Pensionierung

  • Weniger Freizeit bis zum Eintreten des ordentlichen Rentenalters
  • Keine Eingewöhnungszeit durch eine Pensenreduktion

Tipp: allfällige AHV-Lücken können, sofern Sie in der Schweiz versichert waren, auf fünf Jahre zurück durch Nachzahlungen geschlossen werden.

Frühpensionierung

Schon vor 65 in den Ruhestand zu gehen klingt verlockend, bringt aber Rentenkürzungen mit sich. Sie können sich Ihre AHV-Rente maximal zwei Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausbezahlen lassen. Dies führt jedoch zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Aktuell beträgt diese 6.8% pro Vorbezugsjahr.

Vorteile Frühpensionierung

  • Mehr Zeit für Familie, Freunde, Reisen und Hobbys.

Nachteile Frühpensionierung

  • Rentenkürzung von aktuell 6.8% pro Vorbezugsjahr.
  • Bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters müssen Sie weiterhin AHV-Beiträge bezahlen.
  • Es wird weniger lange in die Pensionskasse einbezahlt. Das Altersguthaben in der Pensionskasse ist dadurch geringer.
  • Die Pensionskassenguthaben werden mit einem tieferen Umwandlungssatz verrechnet. Hier wird mit ca. minus 8% pro Vorbezugsjahr gerechnet.

Teilpensionierung

Die Teilpensionierung ermöglicht einen gestaffelten Rückzug aus dem Erwerbsleben. Mit der Teilpensionierung können Sie Ihr Arbeitspensum schon ab dem 58. Lebensjahr reduzieren. Sie können die Reduktion schrittweise planen und umsetzen – viele Pensionskassen erlauben auch einen schrittweisen Bezug des Altersguthabens. Bei der AHV ist ein Teilbezug nicht möglich.

Vorteile Teilpensionierung

  • Fliessender Übergang in die Pensionierung
  • Mehr Freizeit
  • Ein Teileinkommen ist weiterhin vorhanden
  • Es wird weiterhin in die Pensionskasse einbezahlt
  • Allenfalls sind freiwillige Einkäufe in die zweite Säule möglich
  • Ein Vorbezug der AHV-Rente um bis zu zwei Jahre ist möglich

Nachteile Teilpensionierung

  • Ein Teilbezug der AHV-Rente ist nicht möglich. Falls eine AHV-Rente vorbezogen wird, wird diese lebenslang mit 6.8% pro Vorbezugsjahr gekürzt (maximal 13.6%)
  • Weil das Arbeitspensum geringer ist, fallen die Pensionskassenbeiträge ebenfalls geringer aus
  • Aus der Pensionskasse müssen im Umfang der Teilpensionierung Leistungen (Rente oder Kapital) bezogen werden

Eine gestaffelte Pensionierung ist bis zum Alter von 70 Jahren möglich. Das heisst, die Teilpensionierung bietet sich auch für Personen an, welche nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Teilzeit weiterarbeiten möchten.

Aufgeschobene Pensionierung

Möchten Sie auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters Vollzeit weiterarbeiten, können Sie das mit der aufgeschobenen Pensionierung machen. Sie können den Bezug der AHV-Rente um mindestens ein und höchstens fünf Jahre aufschieben und verzichten während dieser Jahre auf die Rente. Den AHV-Rentenaufschub müssen Sie spätestens ein Jahr nach dem Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben, mit einer Aufschubserklärung anmelden. Eine aufgeschobene Pensionierung lohnt sich insbesondere für Gutverdienende. Mit dem Rentenaufschub können Sie eine höhere Steuerbelastung durch den doppelten Bezug von Einkommen und Rente vermeiden.

Vorteile aufgeschobene Pensionierung

  • Prozentualer AHV-Rentenzuschlag, welcher sich nach der Aufschubsdauer der Pensionierung richtet. 2021 ist das bei einem Aufschub von einem Jahr ein Zuschlag von 5.2%, bei fünf Jahren sind es 31.5%. Bei der Maximalrente von CHF 2'390 Franken wäre das ein maximaler Zuschlag von 747 Franken pro Monat.
  • Je nach Pensionskassenreglement können weiterhin Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt werden. Das Altersguthaben erhöht sich dadurch.
  • Das Pensionskassenguthaben wird mit einem höheren Umwandlungssatz verrechnet.

Nachteile aufgeschobene Pensionierung

  • Längere Berufstätigkeit und dadurch weniger Freizeit.
  • Sie bleiben während der aufgeschobenen Pensionierung AHV-pflichtig. Die in dieser Zeit bezahlten AHV-Beiträge erhöhen die Rente jedoch nicht, die ALV-pflicht entfällt. Es gibt allerdings einen Freibetrag von CHF 1'400 pro Monat / 16'800 Franken pro Jahr.

Planen Sie Ihren Ruhestand frühzeitig

Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, wichtig ist eine frühzeitige und umfassende Planung. Nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf. Unser Steuerteam analysiert gerne Ihre finanzielle Situation und zeigt Ihnen, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse, die verschiedenen Möglichkeiten Ihrer Pensionierung inklusive der jeweiligen steuerlichen Konsequenzen auf.