Pensionierung: Diese Möglichkeiten haben Sie

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Die Pensionierung ist ein Meilenstein im Berufsleben und soll vorausschauend und umfassend geplant werden. Sie haben neben der Pensionierung beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters auch die Möglichkeit einer Frühpensionierung oder einer aufgeschobenen Pensionierung. Ebenfalls möglich ist eine gestaffelte Teilpensionierung. Jedes dieser Modelle hat nicht nur persönliche, sondern auch finanzielle und steuerliche Auswirkungen.
Sie können die ordentliche Pensionierung antreten, sobald sie das AHV-Alter erreicht haben. Bei Männern ist dies wie bis anhin beim Erreichen des 65 Altersjahres der Fall. Das Parlament hat im Juni 2021 der Erhöhung des Rentenalters von Frauen um ein Jahr zugestimmt.
Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters. Falls Sie sich ordentlich pensionieren lassen wollen, müssen Sie das Arbeitsverhältnis kündigen oder eine vertragliche Vereinbarung erstellen. Melden Sie, bzw. ihr Arbeitgeber, den Bezug der AHV-Rente drei bis sechs Monate vor Antritt der Pensionierung bei den AHV-Ausgleichskassen an. Die Vollrente beträgt 2021 minimal 1'195 und maximal 2'390 Franken. Ehepaare dürfen zusammen nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende beziehen. Aktuell sind das max. 3'585 Franken pro Monat.
Tipp: allfällige AHV-Lücken können, sofern Sie in der Schweiz versichert waren, auf fünf Jahre zurück durch Nachzahlungen geschlossen werden.
Schon vor 65 in den Ruhestand zu gehen klingt verlockend, bringt aber Rentenkürzungen mit sich. Sie können sich Ihre AHV-Rente maximal zwei Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausbezahlen lassen. Dies führt jedoch zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Aktuell beträgt diese 6.8% pro Vorbezugsjahr.
Die Teilpensionierung ermöglicht einen gestaffelten Rückzug aus dem Erwerbsleben. Mit der Teilpensionierung können Sie Ihr Arbeitspensum schon ab dem 58. Lebensjahr reduzieren. Sie können die Reduktion schrittweise planen und umsetzen – viele Pensionskassen erlauben auch einen schrittweisen Bezug des Altersguthabens. Bei der AHV ist ein Teilbezug nicht möglich.
Eine gestaffelte Pensionierung ist bis zum Alter von 70 Jahren möglich. Das heisst, die Teilpensionierung bietet sich auch für Personen an, welche nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Teilzeit weiterarbeiten möchten.
Möchten Sie auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters Vollzeit weiterarbeiten, können Sie das mit der aufgeschobenen Pensionierung machen. Sie können den Bezug der AHV-Rente um mindestens ein und höchstens fünf Jahre aufschieben und verzichten während dieser Jahre auf die Rente. Den AHV-Rentenaufschub müssen Sie spätestens ein Jahr nach dem Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben, mit einer Aufschubserklärung anmelden. Eine aufgeschobene Pensionierung lohnt sich insbesondere für Gutverdienende. Mit dem Rentenaufschub können Sie eine höhere Steuerbelastung durch den doppelten Bezug von Einkommen und Rente vermeiden.
Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, wichtig ist eine frühzeitige und umfassende Planung. Nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf. Unser Steuerteam analysiert gerne Ihre finanzielle Situation und zeigt Ihnen, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse, die verschiedenen Möglichkeiten Ihrer Pensionierung inklusive der jeweiligen steuerlichen Konsequenzen auf.